Ein Mitarbeiter steht an einem Transportband mit
Getränkeflaschen an den Abfüllanlagen der Coca-Cola
Erfrischungsgetränke AG. Foto: Jens Kalaene/ZB/dpa
Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, doch die
große Entscheidung bleibt aus. Der Ball liegt nun wieder
bei deutschen Arbeitsrichtern, die über eine mögliche
Ungleichbehandlung entscheiden müssen. Luxemburg. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) verweist einen Streit um
unterschiedlich hohe Zulagen für Nachtschichten in der
Lebensmittelindustrie zurück nach Deutschland.
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