EuGH verweist Streit um Nachtzuschläge zurück

Tidbitz

Ein Mitarbeiter steht an einem Transportband mit Getränkeflaschen an den Abfüllanlagen der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG. Foto: Jens Kalaene/ZB/dpa
Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, doch die große Entscheidung bleibt aus. Der Ball liegt nun wieder bei deutschen Arbeitsrichtern, die über eine mögliche Ungleichbehandlung entscheiden müssen. Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verweist einen Streit um unterschiedlich hohe Zulagen für Nachtschichten in der Lebensmittelindustrie zurück nach Deutschland.